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Immobilienmakler

Immobilienmakler Ralph Wagner

Verkauf und auch der Kauf von Immobilien ist ein sehr persönliches Geschäft, gegenseitiges Vertrauen, Ehrlichkeit und auch Transparenz sind Grundvoraussetzung. Daher sprechen uns einige Kunden an, ob wir nicht auch den Verkauf ihrer Immobilien erledigen könnten. Den Sachverstand haben wir, die dazu gehörende Erlaubnis liegt Ralph Wagner seit 1984 und Julia Wagner seit 2006 vor. 2020 haben wir beide, die gesetzlich geforderte Weiterbildung durchgeführt und sind beide "im Saft". Ralph Wagner wickelt diese gewerbliche Tätigkeit ab, Julia ist unterstützend tätig, gerade dann auch, wenn es sich um betreute Kunden von Ihr handelt. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 


Kauf, Verkauf, Schenkung und Überschreibung von Immobilien

Wann ist ein Verkehrswertgutachten notwendig?

Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte,

innerhalb der Familie, schenken, übertragen oder verkaufen will,

sollte den genauen Wert des Objektes kennen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass der Preis deutlich über oder unter dem marktgerechten Wert angesetzt wird - und somit das Objekt entweder keinen Käufer findet oder der Verkäufer hohe finanzielle Einbußen erleidet.

Nachträglicher, völlig unnötiger Ärger mit den Finanzbehörden kann dadurch ebenfalls vermieden werden (zB gemischte Schenkung).

Ebenfalls im privaten Bereich wird es unter anderem bei Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungsverfahren benötigt. Zudem kann es für steuerliche Zwecke oder eine Zwangsversteigerung erforderlich sein.

Kosten der Verkehrswertermittlung:

nach der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderliche Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV2021)

Das Verkehrswertgutachten und die Abrechnung werden durch Ralph Wagner in Höhe von 499,00 € pauschal (Für Einfamilienhäuser), durchgeführt. Bei Mehrfamilienhäusern entstehen, nach Absprache, höhere Kosten. Falls gewünscht oder erforderlich, wird eine Objekt- Besichtigung im Rahmen von Reisekosten abgerechnet. Der Stundenverrechnungssatz beträgt 60,00 €, Entfernungskilometerpauschale 0,42 €/km.